Anfrage gemäß § 15 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Herten

Thema: Langjährige Einrüstung eines Gebäudes am Marktplatz (Flurstück 883, Flur 55, Gemarkung Herten)

Herten, 29. Juni 2026

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

seit mehreren Jahren – nach unserer Kenntnis mindestens seit dem Jahr 2022 – befindet sich rund um das Gebäude auf dem Flurstück 883, Flur 55, Gemarkung Herten ein ortsfestes Gerüst.

Nach unserem Kenntnisstand dient das Gerüst nicht der Durchführung von Bauarbeiten, sondern der Sicherung des öffentlichen Verkehrsraums vor herabfallenden Fassadenteilen. Eine nachhaltige Sanierung der beschädigten Fassade ist bislang nicht erfolgt.

Das Gerüst nimmt seit Jahren einen erheblichen Teil des öffentlichen Raums auf dem Marktplatz in Anspruch und stellt im täglichen Betrieb eine spürbare Einschränkung dar. Aufgrund seiner unmittelbaren Lage an den Park- und Fahrflächen besteht zudem ein erhöhtes Risiko von Kollisionen mit Fahrzeugen. Nach Kenntnis der Fraktion wurde das Gerüst bereits mehrfach durch Fahrzeuge angefahren. Ein wirksamer baulicher Anfahrschutz ist bislang nicht erkennbar.

Darüber hinaus stellt das Provisorium seit Jahren eine erhebliche optische Beeinträchtigung des Stadtbildes an zentraler Stelle dar. Vor dem Hintergrund der geplanten Aufwertung unserer Innenstadt ist dieser Zustand dauerhaft nicht tragbar.

Aus Sicht der Fraktion wirft die langjährige Nutzung des öffentlichen Raums durch das Gerüst Fragen hinsichtlich der Verkehrssicherheit, der Sondernutzung öffentlicher Flächen sowie möglicher Auswirkungen auf die weitere Innenstadtentwicklung auf.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Erhebt die Stadt Herten für die langjährige Inanspruchnahme des öffentlichen Raums durch das Gerüst eine Sondernutzungsgebühr oder andere Entgelte? Falls ja, in welcher Höhe? Falls nein, aus welchen rechtlichen Gründen wird auf eine Gebührenerhebung verzichtet?
  2. Hält die Verwaltung die bauliche Absicherung des Gerüstes derzeit für ausreichend? Wie bewertet sie insbesondere das Risiko aufgrund des fehlenden Anfahrschutzes im Bereich der angrenzenden Park- und Fahrflächen?
  3. Wie beurteilt die Verwaltung die Wirksamkeit des Gerüstes hinsichtlich des Schutzes von Passantinnen und Passanten vor möglicherweise herabfallenden Fassadenteilen?
  4. Kann die bislang ausstehende Fassadensanierung beziehungsweise die fortdauernde Einrüstung Auswirkungen auf die geplante Umgestaltung des Marktplatzes gemäß Vorlage 26/036 haben? Falls ja, welche?
  5. Welche rechtlichen und ordnungsbehördlichen Möglichkeiten stehen der Stadt Herten zur Verfügung, um auf eine zeitnahe Sanierung der Fassade sowie den anschließenden Rückbau des Gerüstes hinzuwirken?
  6. Sind der Stadt Herten seit der Aufstellung des Gerüstes Kosten im Zusammenhang mit Kontrollen, Sicherungsmaßnahmen oder sonstigen ordnungsbehördlichen Maßnahmen entstanden? Falls ja, in welcher Höhe?
  7. Liegt der Verwaltung ein konkreter Zeitplan oder eine verbindliche Aussage des Eigentümers zur Durchführung der Fassadensanierung und zum Rückbau des Gerüstes vor?

Für die schriftliche Beantwortung unserer Anfrage bedanken wir uns im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Herrmann                                                   Patrick Berner