Antrag nach § 14 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse

hier: Ausweitung der Tempo-30-Regelung im Siedlungsbereich „Am Kräuterhof“

Herten, 26. Juni 2026

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt:

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Herten möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Straße „Am Kräuterhof“ zwischen der Paschenbergstraße und dem Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs (ca. 50 Meter östlich der Einmündung Springkamp) eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anzuordnen.

Begründung

In den vergangenen Jahren ist das Wohngebiet „Am Kräuterhof“ erheblich gewachsen. Durch die Neubebauung sind zahlreiche neue Wohneinheiten entstanden. Das Quartier wird heute von vielen Familien mit Kindern bewohnt.

Die angrenzenden Wohnstraßen sind überwiegend als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen. Die Zufahrtsstraße „Am Kräuterhof“ mit unmittelbar angrenzender Wohnbebauung sowie zahlreichen Fußwege- und Wegeverbindungen unterliegt hingegen weiterhin der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h.

Die Straße dient ausschließlich der Erschließung des Wohngebietes. Sie ist weder Teil einer Hauptverkehrsachse noch Vorbehaltsstraße und wird nicht vom Linienverkehr genutzt. Damit weist sie eindeutig den Charakter einer Wohnstraße auf.

Hinzu kommt, dass abschnittsweise lediglich auf einer Straßenseite ein Gehweg vorhanden ist. Fußgängerinnen und Fußgänger – insbesondere Kinder – müssen die Fahrbahn daher regelmäßig queren, um Spielplätze, Wohnhäuser oder andere Bereiche des Quartiers zu erreichen.

Die derzeit zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h entspricht aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Verkehrssicherheit und den gewachsenen Wohncharakter des Gebietes.

Die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h würde die Verkehrssicherheit insbesondere für Kinder, ältere Menschen sowie den Fuß- und Radverkehr deutlich erhöhen. Gleichzeitig trägt sie zur Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität bei und reduziert die Lärmbelastung im Quartier.

Die Einführung von Tempo 30 entspricht zudem den Zielen einer nachhaltigen und sicheren Mobilität sowie einer familienfreundlichen Stadtentwicklung. Vor diesem Hintergrund ist die beantragte Geschwindigkeitsreduzierung aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sachgerecht und erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Berner                                   Katrin Herrmann-Lienßen