Herten, 11.10.2019 Antrag gemäß § 14 GeschO des Rates der Stadt Herten für den Rat am 27.11.2019 Einführung einer Baumschutzsatzung Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringt folgenden Antrag ein: Der Rat der Stadt Herten beschließt die Einführung einer Baumschutzsatzung. Der Fachausschuss berät darüber in der ersten Sitzungsfolge 2020, die Verabschiedung er- folgt in der darauffolgenden Ratssitzung. Private und öffentliche Baumbesitzer*innen pflegen ihre Bäume in der Regel und wollen sie so lange wie möglich erhalten. Dennoch gibt es unterschiedliche Gründe, Bäume zu fällen. Damit ein ökologischer Ausgleich gefördert werden kann, ist es sinnvoll, eine Baumschutz- satzung einzuführen, die auf der einen Seite Bäume schützt, andererseits aber auch die Inte- ressen der Bürger*innen berücksichtigt. Um diesem Interessensausgleich gerecht zu wer- den, soll es eine grundsätzliche Pflicht zur Pflanzung von Ersatzbäumen geben, es sei denn, in der Einzelfallprüfung ergeben sich Gründe für eine Ausnahmeregelung. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Bäume Wohnungen stark verschatten oder Gebäudeschäden verursachen. Die Bedeutung des Baumschutzes in Zeiten des Klimawandels gewinnt immer mehr an Be- deutung. Der Erhalt des Naturhaushaltes innerhalb der Stadt und die Sicherung der Naher- holung verbunden mit der Abwehr schädlicher Einwirkungen auf Menschen, Tiere, Bäume und Stadtbiotope verbessern das Hertener Stadtklima. Der artenreiche Baumbestand in Her- ten erfüllt zahlreiche wichtige Funktionen für den Klimaschutz, die Luftreinhaltung, den Arten- schutz und die Temperaturregulierung in Hitzeperioden. Mit freundlichen Grüßen Martina HerrmanntHans-Gerd Henke