Gemeinsamer Antrag von SPD/CDU/GRÜNEN gemäß §14 GeschO des Rates der Stadt Herten
hier: Prüfung einer Randzeitenbetreuung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
eine Randzeitenbetreuung liegt dann vor, wenn Kinder von 5:00 – 7:00 Uhr bzw. bei Schulkindern von 5:00 – 7:30 Uhr sowie von 16:00 – 22:00 Uhr betreut werden. Herten betreibt vier städtische Kindertagesstätten, die bereits um 16.00 Uhr schließen. Lediglich eine Kita in Herten schließt um 17.00Uhr. Besonders für Alleinerziehende ist es eine Herausforderung Job und Familie unter einen Hut zu kriegen. Oftmals sind es Mütter, die im Einzelhandel oder in der Pflege tätig sind. Öffnungszeiten bis 20.00 Uhr oder länger sind dort die Regel. Hier kann z.B. ergänzende Kinderbetreuung ins Spiel kommen.
Der Gleichstellungsbeirat beauftragt die Verwaltung Möglichkeiten zur Randzeitbetreuung zu suchen. Die Stadt Essen hat z.B. die Verstätigung des Projekts „Sonne, Mond und Sterne“ – ergänzende Kinderbetreuung beschlossen. Ebenfalls wird die Verwaltung gebeten, entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten zu benennen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schwermat Holger Lenz