Sehr geehrter Herr Bürgermeister, mit Beschlussvorlage 22/058 wurde am 22.062022 folgendes beschlossen wurde: Für die Stadt Herten stehen im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie 79.737 Euro zur Verfügung. Die Mittel sollen für die folgenden drei in Planung befindlichen Bausteine verwendet werden: 1. Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem städtischen Gebäude. Die Kostenhöhe in Höhe ca. 38.000 € werden vollständig aus den Landesmitteln gedeckt. 2. Beschaffung von fünf elektrischen Lastenfahrrädern für die Nutzung z.B. in der Stadtbildpflege durch den Zentralen Betriebshof. Die Landesmittel werden als Eigenmittel für einen Förderantrag im Programm progres.nrw – Emissionsarme Mobilität verwendet. Die Kosten werden mit 8.000 Euro pro Fahrzeug kalkuliert. Bei einer Förderquote von 60% aber maximal 4.200 Euro pro Fahrzeug (Förderbedingungen progres.nrw) verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 19.000 Euro, welcher vollständig aus den Landesmitteln gedeckt wird. 3. Die verbleibenden 22.000 Euro werden zum Zwecke der Förderung von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern im Rahmen der hier vorgestellten Richtlinie auf Basis des Antrags gem. § 14 GeschO des Rates der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 01.112021 den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Herten zur Verfügung gestellt. Wurde, wie in Punkt 1 beschrieben, ein städtisches Gebäude mit einer Photovoltaikanlage versehen? Wenn ja, welches Gebäude? Wurden die elektrischen Lastenfahrräder (Punkt 2) angeschafft? Mit der Bitte um eine kurzfristige Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen tt Martina Herrmann und Rebecca Kubiak