Herten, 11. Juni 2026
Antrag nach § 14 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse
hier: Erstellung und Implementierung eines Konzepts zum Schutz der Beschäftigten und zur Krisenbewältigung in den kommunalen Obdachlosenunterkünften
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt:
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gleichstellung und Inklusion (ASAGI) beschließt:
- Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Trägern sowie den Beschäftigten der kommunalen Obdachlosenunterkünfte ein verbindliches Konzept zum Schutz der Beschäftigten und zur Bewältigung von Krisensituationen zu erarbeiten.
- Das Konzept soll sich an einem erweiterten Gewaltbegriff orientieren, der neben körperlicher Gewalt ausdrücklich auch psychische Gewalt, Bedrohungen, Einschüchterungen sowie subjektiv erlebte Grenzüberschreitungen berücksichtigt.
- Im Rahmen des Konzeptes sind verbindliche Verfahrensabläufe für Krisen- und Gefahrensituationen festzulegen sowie Maßnahmen zur Prävention, Intervention und Nachsorge zu definieren.
- Die Verwaltung prüft und schafft die erforderlichen personellen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen, um die Sicherheit der Beschäftigten nachhaltig zu stärken.
Hierzu gehören insbesondere:
- die Durchführung einer Risikoanalyse,
- die Prüfung und Einführung geeigneter Alarmierungs- und Notrufsysteme,
- die Optimierung von Flucht- und Sicherheitswegen,
- regelmäßige Deeskalationstrainings,
- regelmäßige Teamsupervisionen,
- sowie Angebote zur psychosozialen Unterstützung der Beschäftigten.
- Das Konzept berücksichtigt ausdrücklich geschlechterspezifische Sicherheitsaspekte sowie die besonderen Herausforderungen von Beschäftigten in konfliktbelasteten Arbeitsfeldern.
- Das Konzept ist regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, zu evaluieren und bei Bedarf fortzuschreiben.
Begründung
Ausgangslage
Die Beschäftigten in den kommunalen Obdachlosenunterkünften leisten eine gesellschaftlich unverzichtbare Arbeit. Sie unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen und begegnen dabei regelmäßig komplexen sozialen Problemlagen, psychischen Belastungen, Suchterkrankungen sowie Konflikt- und Krisensituationen.
Konflikte und Grenzüberschreitungen lassen sich in diesem Arbeitsfeld nicht vollständig vermeiden. Umso wichtiger ist es, die Beschäftigten bestmöglich zu schützen und ihnen Handlungssicherheit für den Umgang mit herausfordernden Situationen zu geben.
Ein verbindliches Schutz- und Krisenkonzept schafft hierfür die notwendige Grundlage. Es dient der Prävention, der professionellen Bewältigung von Krisensituationen sowie der Stärkung einer resilienten und sicheren Arbeitskultur. Ziel ist nicht die vollständige Vermeidung von Konflikten, sondern ein professioneller, sicherer und transparenter Umgang mit ihnen.
Schutz der Beschäftigten
Besondere Aufmerksamkeit ist Situationen zu widmen, in denen Beschäftigte zeitweise allein tätig sind. Gerade in Einrichtungen mit überwiegend männlicher Klientel sowie einem erhöhten Konflikt- und Suchtpotenzial können besondere Belastungen und Sicherheitsrisiken entstehen.
Das Konzept soll daher organisatorische Schutzmaßnahmen definieren und verbindliche Standards schaffen.
Hierzu zählen insbesondere:
- klare Regelungen für Gespräche mit Klientinnen und Klienten,
- die Vermeidung von Einzelgesprächen in abgeschlossenen Räumen bei erhöhtem Gefährdungspotenzial,
- sichere Gestaltung von Beratungs- und Büroräumen,
- transparente Verfahrensstandards für Krisensituationen,
- verbindliche Kommunikations- und Übergabeprozesse,
- sowie Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken bei unvermeidbarer Alleinarbeit.
Prävention und technische Ausstattung
Neben organisatorischen Maßnahmen sind technische Präventionsinstrumente von zentraler Bedeutung.
Dazu gehören insbesondere:
- die Durchführung einer standortbezogenen Risikoanalyse,
- die Ausstattung der Beschäftigten mit geeigneten Personen-Notsignal-Anlagen beziehungsweise mobilen Notrufsystemen,
- die Installation stiller Alarmierungsmöglichkeiten,
- die Überprüfung und Optimierung von Flucht- und Rettungswegen,
- sowie die sicherheitsorientierte Gestaltung von Beratungs- und Aufenthaltsbereichen.
Darüber hinaus sollen weitere niedrigschwellige Präventionsmaßnahmen geprüft werden, um potenzielle Gefährdungen im Arbeitsalltag zu minimieren.
Qualifizierung und psychosoziale Entlastung
Beschäftigte benötigen neben technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen auch fachliche Unterstützung im Umgang mit Konflikt- und Krisensituationen.
Deshalb sollen regelmäßige Deeskalationstrainings für alle Beschäftigten verbindlich etabliert werden. Ergänzend dazu sind Teamsupervisionen als fester Bestandteil der Personalfürsorge vorzusehen. Diese dienen der fachlichen Reflexion, der psychosozialen Entlastung sowie der langfristigen Stabilisierung der Beschäftigten.
Nachsorge und Unterstützung der Beschäftigten
Gewalt beschränkt sich nicht auf körperliche Übergriffe. Auch Bedrohungen, Beleidigungen, Einschüchterungen oder andere psychische Belastungen können erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten haben.
Daher soll jeder relevante Vorfall dokumentiert und ausgewertet werden. Ziel ist es, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, Präventionsmaßnahmen anzupassen und die Sicherheit kontinuierlich zu verbessern.
Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass betroffene Beschäftigte zeitnah psychosoziale, organisatorische und rechtliche Unterstützung erhalten.
Hierzu gehören insbesondere:
- professionelle Nachsorgeangebote,
- Zugang zu psychosozialer Beratung,
- Unterstützung bei der Dokumentation von Vorfällen,
- sowie rechtliche Beratung und Begleitung bei der Verfolgung von Beleidigungen, Bedrohungen oder Körperverletzungen im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit.
Fachkräftesicherung
Ein professionelles Schutz- und Krisenkonzept trägt darüber hinaus zur Attraktivität der Arbeitsplätze in der Wohnungslosenhilfe bei. Gute Arbeitsbedingungen, verlässliche Sicherheitsstandards und eine wirksame Unterstützung der Beschäftigten können dazu beitragen, Fachkräfte langfristig zu binden, krankheitsbedingte Ausfälle zu reduzieren und die Qualität der Arbeit nachhaltig zu sichern.
Fazit
Die Stadt Herten trägt als Arbeitgeberin eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten. Ein umfassendes Konzept zum Schutz der Beschäftigten und zur Krisenbewältigung leistet einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung dieser Fürsorgepflicht, stärkt die Handlungssicherheit der Mitarbeitenden und schafft zeitgemäße Standards für Sicherheit, Prävention und Unterstützung in den kommunalen Obdachlosenunterkünften.
Gleichzeitig setzt die Stadt damit ein klares Zeichen für Wertschätzung, Gleichstellung und einen modernen Arbeitsschutz in einem besonders anspruchsvollen Arbeitsfeld.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Herrmann Ralf Mauelshagen