Sehr geehrter Herr Bürgermeister, um der Verantwortung der uns anvertrauten schutzbedürftigen Menschen und den damit verbundenen Aufgaben gerecht zu werden, beantragen wir die Erarbeitung eines Betreuungskonzeptes, in welchem ausgeführt wird, wie die nachfolgend teils beschriebene soziale Betreuung ausgeführt, bzw. umgesetzt wird und ggf. welche zusätzlichen Leistungen erbracht werden. Das Konzept sollte die Mindestinhalte an Umfang und Qualität der Betreuung näher beschreiben. Bereits handelnde Akteure in diesem Feld, wie z.B. das Haus der Kulturen und der Flüchtlingsrat sollen bei Interesse an der Erarbeitung mitwirken. Begründung: Das Recht auf Schutz vor Verfolgung ist Teil des Grundgesetzes. Es schützt das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und weitere grundlegende Menschenrechte von Personen, die aus dem Ausland zu uns kommen und politisch verfolgt werden, sei es aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit, politischer Überzeugungen oder der ethnischen Zugehörigkeit. Die Rate der Posttraumatischen Belastungsstörung ist bei Flüchtlingen und Asylbewerbern im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung um das bis zu 10-fache erhöht, laut Deutscher Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde. Je länger ein Asylverfahren dauert, desto höher ist die Prävalenz für psychische Störungen sowie körperliche Gesundheitsprobleme. Hierauf scheinen insbesondere ein mangelhafter Zugang zum Gesundheitssystem, geringe Lebensqualität, wahrgenommene Diskriminierung sowie eine fehlende Arbeitserlaubnis und finanzielle Sorgen einen wesentlichen Einfluss zu haben. Diese Faktoren unterstreichen die Notwendigkeit, neben der reinen Möglichkeit zum Wohnen, ein dauerhaftes und umfangreiches Betreuungsangebot für die Schutzbedürftigen vorzuhalten. Dazu kommt, dass die Unterbringung in einer Flüchtlingsunterkunft auch die realistische Chance bieten muss, Integration zu ermöglichen, dies kann jedoch ebenfalls nur gelingen, wenn über die eigentliche Verpflichtung zur Unterbringung hinaus eine laufende Betreuung der Schutzsuchenden stattfindet. Neben einer hausmeisterlichen Kraft benötigt die geplante Einrichtung demnach Betreuungskräfte, deren Angebot über ein reines Sprechstundenangebot hinausgeht. Dies reicht von der Erteilung von Informationen über Einkaufsmöglichkeiten, ärztliche Angebote, Wege zu Behörden, Sprachförderung bis hin zur Vermittlung von Fachberatungsstellen und ggf. Begleitung, Vermittlung und Betreuung in Behördenangelegenheiten und ggf. Begleitung, Unterstützung der schulischen Eingliederung, Angebot der Begleitung bei Arztbesuchen, soweit dies möglich ist, wie auch die Sicherstellung ärztlicher und fachärztlicher Versorgung insbesondere für traumatisierte Personen, aber auch die Feststellung besonderer persönlicher Erfordernisse und Bedürfnisse. Die rechtzeitige Entwicklung einer Wohnperspektive muss im Verlauf ebenfalls in den Blick genommen werden. Die Förderung und Stabilisierung des Sozialverhaltens und der gegenseitigen Rücksichtnahme, Vermittlungen in Konflikten der Schutzsuchenden untereinander und bei evtl. Konflikten zwischen Schutzsuchenden und Anwohnerschaft ist eine weitere wichtige Aufgabe der Betreuungskräfte und können Vorbehalte der Anwohnerschaft gegen einen Ausbau bzw. Neubau einer Unterkunft entgegenwirken. Mit freundlichen Grüßen tt Martina Herrmann und Ralf Mauelshagentt