Die Frist für die Briefwahl wurde verkürzt.

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Herten,

am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Sollten Sie an diesem Tag verhindert sein oder Ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, haben Sie die Möglichkeit, per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben. Hierfür stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:

            1.         Antrag per Post: Füllen Sie den Wahlscheinantrag auf Ihrer Wahlbenachrichtigung aus, unterschreiben Sie diesen und senden Sie ihn per Post an das Briefwahlbüro der Stadt Herten. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend zugesandt.

            2.         Persönliche Abholung oder direkte Stimmabgabe: Ab dem 8. Februar 2025 können Sie die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro der Stadt Herten abholen oder direkt vor Ort wählen. Bitte bringen Sie hierzu Ihre ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung mit. Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind auf Ihrer Wahlbenachrichtigung vermerkt oder auf der Homepage der Stadt Herten einsehbar.

            3.         Online-Antrag: Vom 13. Januar 2025 bis zum 19. Februar 2025 können Sie die Briefwahlunterlagen online beantragen. Nutzen Sie hierfür den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder folgenden Link: https://www.herten.de/briefwahl.html. Die Unterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugesandt.

            4.         Antrag per E-Mail: Sie können die Briefwahlunterlagen auch per E-Mail beantragen. Senden Sie hierzu eine E-Mail mit Ihrem Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum sowie Ihrer Anschrift an wahlbuero@herten.de. Die Unterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugesandt.

            5.         Bevollmächtigte Person: Sie können eine Person Ihres Vertrauens schriftlich bevollmächtigen, die Briefwahlunterlagen für Sie abzuholen. Die entsprechende Vollmacht finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Bitte beachten Sie, dass eine bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf.

Wichtige Hinweise:

            •          Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger erhalten ab der 5. Kalenderwoche, spätestens bis zum 2. Februar 2025, die Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl 2025.

            •          Die Briefwahlunterlagen können auf dem Postweg zurück an das Wahlbüro gesandt oder direkt im Rathaus abgegeben werden.

            •          Der Wahlbrief muss spätestens am 23. Februar 2025 um 18:00 Uhr im Wahlamt eingegangen sein.

            •          Bei Versand der Unterlagen an eine andere Adresse oder ins Ausland achten Sie bitte besonders auf eine rechtzeitige Rücksendung.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: https://www.herten.de/briefwahl.html.

Nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl und tragen Sie zur demokratischen Mitgestaltung bei!