Die Stadt Herten ist seit 2012 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS) und muss diese Mitgliedschaft regelmäßig verlängern. So ist es auch nun wieder der Fall. Es steht die zweite Verlängerung an.
Die Mitgliedschaft in der AGFS eröffnet viele Möglichkeiten für die Verwaltung, um an Empfehlungen der AGFS zu gelangen, Informationsmaterial zu erhalten oder an Schulungsveranstaltungen sowie Tagungen teilzunehmen.
Ziel des Ganzen, ist es die Situation für den Rad- und Fußverkehr zu verbessern, wie es der Name der AGFS vermuten lässt.
Das bedeutet aber, das am Ende auch merkliche Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr erkennbar seien sollten. Leider ist es insbesondere bei Maßnahmen, welche durch die Ordnungsbehörde umgesetzt bzw. angeordnet werden müssen, deutlich erkennbar, dass die Empfehlungen der AGFS nachrangige Bedeutung haben. Seit 2012 haben sich die Verkehrsflächen insbesondere für den Radverkehr verschlechtert statt verbessert.
Und auch bei Neuplanungen oder temporäre Baustellen werden die Empfehlungen der AGFS gar nicht berücksichtigt und nicht einmal die Mindestanforderungen die eigentlich nach dem aktuellen Stand der Technik gefordert werden, umgesetzt.
Seit der Erstmitgliedschaft der Stadt Herten haben sich kaum signifikante Verbesserungen entwickelt. Viele der damaligen Maßnahmen aus dem sogenannten 100-Punkte-Plan, welcher für die erstmalige Mitgliedschaft aufgestellt wurde, sind immer noch nicht umgesetzt.
Von daher halten wir die Mitgliedschaft der Stadt Herten in einer Arbeitsgemeinschaft mit dem Titel „fahrrad- und fußgängerfreundlich“ für einen Etikettenschwindel.
Ohne erkennbaren Fortschritt bei der Radinfrastruktur oder Verbesserungen für den Fußverkehr lehnen wir die erneute Verlängerung der Mitgliedschaft ab.