Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Ordnung in der Hertener Fußgängerzone

Herten, 13. Juli 2026

Antrag gemäß § 14 der Geschäftsordnung für den Ausschuss Sicherheit, Feuerschutz und Ordnungswesen sowie den Rat der Stadt Herten
hier: Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Ordnung in der Hertener Fußgängerzone

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des zuständigen Ausschusses Sicherheit, Feuerschutz und Ordnungswesen sowie des Rates der Stadt Herten zu nehmen:

Beschlussentwurf:

  1. Der Rat der Stadt Herten beauftragt die Verwaltung, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Ordnung, Sicherheit und Aufenthaltsqualität in der Hertener Fußgängerzone wiederherzustellen und illegalen Kfz-Verkehr zu unterbinden.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf dem Marktplatz sowie auf den angrenzenden Flächen der Fußgängerzone konsequent sicherzustellen.
  3. Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah eine mehrtägige, unangekündigte und gemeinsame Schwerpunktkontrollaktion des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) und der Polizei durchzuführen
  4. Die Verwaltung prüft kurzfristig bauliche, technische oder organisatorische Möglichkeiten (z. B. temporäre Poller, Schranken oder verstärkte Kontrollmechanismen), um reinen Durchgangsverkehr effektiv aus der Fußgängerzone fernzuhalten, und berichtet dem Ausschuss über die Ergebnisse.

Begründung

Die Situation in der Hertener Fußgängerzone hat sich in den vergangenen Monaten drastisch verschlechtert. Die Fußgängerzone wird zunehmend regelwidrig durch Kraftfahrzeuge befahren. Dabei beschränkt sich der Verkehr längst nicht mehr auf den rechtlich zulässigen Lieferverkehr innerhalb der freigegebenen Zeiten. Stattdessen ist ein erheblicher Anteil an reinem Durchgangsverkehr zu beobachten, der die Fußgängerzone als Abkürzung oder Bequemlichkeitsroute nutzt.

Die Folge sind permanente, gefährliche Konflikte zwischen Fußgänger*innen und Autofahrer*innen. Besonders mobilitätseingeschränkte Menschen, ältere Bürger*innen und spielende Kinder werden hierdurch massiv gefährdet. Zudem führt der illegale Kfz-Verkehr zu erheblichen Sachschäden an öffentlichen Einrichtungen und Kunstobjekten. Prominente Beispiele für diese Zerstörungen sind:

  • die Beschädigungen am Totenlicht an der Antoniuskirche,
  • Schäden an der Skulptur vor der Sparkasse,
  • unzählige deformierte Fahrradbügel im gesamten Innenstadtbereich.

Die bisherigen Maßnahmen – die sich im Wesentlichen auf die vorhandene Beschilderung beschränken – sowie die punktuellen Kontrollen entfalten ersichtlich nicht die gewünschte Wirkung. Das Verbot wird von einer Vielzahl von Verkehrsteilnehmenden schlicht ignoriert.

Ein analoges Bild zeigt sich auf dem Marktplatz. Hier wird mit zunehmender Häufigkeit und Regelmäßigkeit außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen geparkt. Auch die Fläche des ehemaligen Pavillons der Hertener Höfe wird zweckentfremdet und als Parkplatz genutzt, obwohl sich dieser Bereich unmissverständlich innerhalb der Fußgängerzone befindet.

Um den Kontrolldruck spürbar zu erhöhen und ein klares Signal gegen das ordnungswidrige Verhalten zu senden, regen wir eine mehrtägige, unangekündigte Kooperation zwischen dem KOD und der Polizei an. Da Schilder allein nicht mehr ausreichen, muss zudem dringend geprüft werden, mit welchen kurzfristigen, gegebenenfalls auch baulichen Maßnahmen (z. B. (Sperr-)Pfosten oder Kübeln) der Durchgangsverkehr effektiv blockiert werden kann, ohne Rettungswege oder den legitimen Lieferverkehr zu behindern.

Die Wiederherstellung der Sicherheit sowie der Schutz des öffentlichen Eigentums in unserer Innenstadt dulden keinen weiteren Aufschub.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Herrmann                                        Patrick Berner