Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Partei Bündnis 90/Die Grünen beantragt, der Rat möge beschließen, dass die Verwaltung mit folgenden Maßnahmen beauftragt wird:
- Weitere Standorte für Ladeeinrichtungen für Elektro-PKW mit den Hertener Stadtwerken zu prüfen. Hierbei sollten nach Möglichkeit Orte gewählt werden, an denen Fahrzeuge stehen, während die Faher*innen am Arbeitsplatz sind oder über den Tag abgestellt werden, weil die Nutzer*innen Park & Ride (Verbindung mit dem ÖPNV) nutzen.
Darüber hinaus sollten folgende Standorte betrachtet werden:- Parkstreifen Bergmannsweg (Langenbochum)
- Parkplatz Scherlebecker Straße ggü. Hausnummer 233 (Scherlebeck)
- In der Feige Höhe Hausnummer 169 (Parkfläche auf der „Insel“) (Süd)
- Parkstreifen Herseln (Süd)
- Parkstreifen entlang der Schützenstraße (Süd)
- Parkstreifen entlang Über den Knöchel (Disteln)
- Parkstreifen Heinrich-Obenhaus-Straße Höhe Sportanlage (Bertlich)
- Parkfläche Mühlenkampstraße hinter St. Martinus (Westerholt)
- An den Parkplätzen für Elektro-PKW (Zusatzzeichen gem. StVO 1024-20), an denen derzeit die Parkzeit begrenzt ist, wird dies durch das Zusatzzeichen „Während des Ladevorgangs“ konkretisiert, um Blockierungen der Ladeeinrichtungen zu verhindern.
Begründung:
Die Zulassungen von Elektrofahrzeugen nehmen stetig zu. Damit auch der Anteil dieser Fahrzeuge im Hertener Straßenverkehr.
Aus dem aktuellen Verzeichnis für Ladeeinrichtungen für Elektro-PKW befinden sich 62 Lademöglichkeiten (verteilt auf 31 Ladestationen) auf Hertener Stadtgebiet. 41 davon werden durch die Hertener Stadtwerke betrieben. Gerade einmal 12 aller Ladeeinrichtungen sind Schnellladeeinrichtungen.
Einige der Ladesäulen befinden sich auf Grundstücken von Einzelhandelsbetrieben, welche nicht dauerhaft zur Verfügung stehen (ca. 4-6). Manche der Ladeeinrichtungen sind zu dem „doppelt“ belegt. Die Ladeeinrichtung verfügt z.B. um zwei verschiedene Steckertypen es steht aber nur ein Stellplatz davor zur Verfügung (z.B. Hoppenwall Marktkauf: 6 Ladeeinrichtungen im Verzeichnis netto aber nur 3 oder 4 gleichzeitig nutzbar).
Es ist daher eine Unterdeckung an verfügbaren öffentlichen Ladeeinrichtungen festzustellen. Insbesondere Menschen in Mehrfamilienhäusern ohne Parkflächen brauchen Möglichkeiten, um Elektro-PKW an geeigneten Stellen zu laden. Hierbei sind Zeiten optimal an denen die Fahrzeuge sowieso nicht bewegt werden (z.B. Arbeitszeiten).
Immer wieder werden Elektro-PKW auf den Stellflächen welche sich vor den Ladeeinrichtungen (z.B. in der Innenstadt) befinden abgestellt, um dort ohne Ladevorgang zu parken. So ist die Ladeeinrichtung blockiert und kann nicht von anderen Fahrzeugen genutzt werden. Da inzwischen viele Fahrzeuge eine intelligente Routenfunktion mit „frei/belegt“ Erkennung der Ladesäulen nutzen, werden diese Ladeeinrichtungen dann fälschlicherweise für andere als verfügbar angezeigt. Erst wenn ein Stecker eingesteckt wird, funktioniert die belegt Meldung zuverlässig. Viele Städte haben daher für die Nutzung der Stellflächen den Ladevorgang als Bedingung eingeführt.