Das Minderheitenvotum gegen die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids über die Teilnahme an der Bewerbung für die Olympischen Spiele in der Ratssitzung vom 28. Januar 2026 war aus Sicht der o. g. Fraktionen ein Fehler. Die Beteiligung der gesamten Bürgerschaft im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für die Olympischen Spiele ist seitens der Landesregierung explizit vorgesehen.
Neben der SPD-Fraktion im Landtag NRW unterstützen auch die SPD-Ratsfraktionen anderer potenzieller Ausrichterstädte dieses Verfahren.
Das Gefühl, nicht gefragt zu werden, hat viele Menschen in Herten und Recklinghausen frustriert und droht, ein Gefühl der Entfremdung von demokratischen Prozessen zu verstärken. Ein Stadtrat sollte sich nicht wichtiger nehmen als die Bevölkerung, die er vertritt. Eine Minderheit im Stadtrat erst recht nicht.
Gleichwohl gilt in der Regel, dass einmal getroffene Entscheidungen in einer Demokratie Bestand haben sollten. Die faktische Wiederholung von Abstimmungen über denselben Sachverhalt sollte daher immer eine absolute Ausnahme bleiben. Wir sind jedoch der festen Überzeugung, dass in diesem konkreten Fall die Ausnahme von der Regel gerechtfertigt ist.
Zu den Gründen:
- Nach Bekanntwerden des Ergebnisses hat eine sehr starke und eindeutige Reaktion der Öffentlichkeit stattgefunden. Viele Menschen fühlen sich nicht gehört und übergangen. Diesen Schaden wollen wir reparieren, denn es handelt sich um einen Schaden an der Demokratie selbst.
- Aus der Nachbarstadt Recklinghausen sowie aus der Region erreichen uns entsetzte Reaktionen. Auch die SPD in der Nachbarstadt zeigt sich enttäuscht. Der Reputation der Stadt Herten ist erheblicher Schaden entstanden. Diesen wollen wir heilen.
- Aufgrund kurzfristiger Erkrankungen haben in der Ratssitzung vom 28. Januar einige Ratsmitglieder, die den befürwortenden Fraktionen angehören, gefehlt. Dass die Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Ratsmitglieder nicht zustande gekommen ist, ist damit auch ein Stück weit dem Zufall geschuldet. Zwar ist denkbar, dass dies erneut geschieht. Verschlechtern würde sich die Situation dadurch jedoch nicht.
- Auch in der Vergangenheit wurden dem Rat seitens der Verwaltung teilweise dieselben Projekte nach einer Ablehnung erneut zur Abstimmung vorgelegt. Erinnert sei hier beispielhaft an den Erwerb des Grundstücks zur Errichtung der neuen Rosa-Parks-Schule. Es wird also kein Präzedenzfall geschaffen.
Daher sind die o. g. Fraktionen gemeinsam zu der Überzeugung gelangt, dass es sich in diesem konkreten Fall um eine Ausnahmesituation handelt. Wir wollen, dass die Menschen in Herten selbst über die wichtige Frage der Olympia-Bewerbung entscheiden dürfen. In diesem Sinne handeln wir nun.