Mitglieder nach § 58 Abs. 4 GO im Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt und Wirtschaft – Berücksichtigung der Umweltverbände
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Partei Bündnis 90/Die Grünen beantragt zu TOP 5.3 der Sitzung des Rates vom 26.11.2025 Festlegung der zahlenmäßigen Zusammensetzung der Ausschüsse der Stadt Herten für die Wahlperiode 2025 – 2030 folgenden Beschluss zu fassen.
Im Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt und Wirtschaft werden die in Herten anerkannten und agierenden Umweltverbände mit beratender Stimme als Mitglieder nach § 58 Abs. 4 GO aufgenommen. Hierbei handelt es sich um die Verbände ADFC, BUND und NABU.
Begründung:
Sowohl BUND und NABU waren in der vorhergehenden Wahlperiode im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität als Mitglieder mit beratender Stimme vertreten. Eine Entscheidung über die Mitgliedschaft des ADFC wurde nach Diskussion im Rat am 20.06.2024 auf die nächste Ratsperiode vertagt.
In der Vorlage 25/167 aufgeführten Übersichtstabelle ist nun kein Umweltverband mehr in dem künftig mit Umweltthemen befassten Ausschuss vorgesehen. Um auch weiterhin über die Fachexpertise im Ausschuss verfügen zu können, sollten die o.g. Verbände als Mitglieder nach § 58 Abs. 4 GO gewählt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Berner
Martina Herrmann