Luftreinigungsgeräte

Antrag gemäß §14 GeschO des Rates der Stadt Herten Antrag zur Beantragung von Fördermitteln zur Anschaffung von Luftreinigungsgeräten Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hiermit bitten wir Sie, folgenden Antrag unserer Fraktion mit auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen: Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel für die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten für alle städtischen Schulen in Herten zu beantragen. Begründung: Am 17.112020 ist das Ministerialblatt Nr. 30 erschienen. Hierbei handelt es sich um neue Fördermaßnahmen für die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten in Schulen. Da möglicherweise bei der Verteilung dieser Fördermittel das Windhundprinzip greifen könnte, sollte sich die Verwaltung schnellstens darum kümmern, ob eine Antragstellung vonseiten der Schulen gewünscht wird. Da die Luftreiniger von den meisten Herstellern eine Fünf-Stufen-Filtration besitzen, sie alle geprüft sind nach DIN EN 1822 sowie ausgestattet sind mit einem Hocheffizienzfilter, sind diese ideal geeignet für Räume. Mit der Thermo-Technologie zur Inaktivierung von Corona-/Influenza- und anderer Viren sorgen diese Filter für sichere und saubere Luft auch in großen Räumen wie Klassenzimmern. Dadurch erfolgt eine Senkung der Ansteckungsgefahr und Beschleunigung der Frischluftverteilung. Darüber hinaus sprechen zur Nutzung der Geräte folgende Vorteile: • Saubere und sichere Luft für Schüler*innen und Lehrer*innen • Wohlbefinden und erhöhte Sicherheit im Klassenraum • Senkung der Ansteckungsgefahr durch Corona- und Influenzaviren • Saubere Luft für Allergiker und Asthmatiker durch Minimierung u.a. der Pollenbelastung • Senkung der vergleichbaren Krankheitsrate (durch Keime, Bakterien und Viren hervorgerufen) • Steigerung der Arbeitsleistung in sauberer Luft • Beschleunigung der Frischluftverteilung im Raum beim Lüften. Mit freundlichen Grüßen Martina HerrmanntRebecca KubiaktRegina Weyer