Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung zu nehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Kastrationsgebot für Katzen mit Freigang einzuführen und in die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Herten zu verankern. Diese Verordnung soll festschreiben, dass Katzenhalter ihre freilaufenden Tiere kastrieren, tätowieren oder durch einen Chip kennzeichnen lassen. Die Verwaltung wird zugleich aufgefordert, die Formulierungen der Herforder Verordnung zu übernehmen. Begründung: Wir teilen die Ansichten der Tierschützer und Tierschutzverbände zum Katzenelend und unterstützen ihre Forderung nach einer Einführung einer Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für freilaufende Katzen. Wichtige Bausteine zum Verständnis des Katzenelends im Stadtgebiet von Herten sind Informations- und Aufklärungskampagnen. Bereits in 2010 wurden seitens der Ordnungsämter im Kreis die Halter von Katzen über das Problem der Überpopulation mittels eines gemeinsamen Flyers informiert und es wurde auf Freiwilligkeit gesetzt. Leider müssen wir heute, mittlerweile zwölf Jahre nach Verabredung der Ordnungsämter feststellen, dass diese Initiative zu keinem messbaren Rückgang der Überpopulation von Katzen geführt hat. Die Selbstverpflichtung und Appelle haben bei den Katzenhaltern leider zu keiner Verhaltensänderung geführt. Das zeigen überdeutlich die nicht mehr ausreichenden Aufnahmekapazitäten vieler Tierheime im Kreis und die steigende Zahl der Unterbringung von Fundtieren in Pflegestationen des Aktiven Tierschutzes. Alle Tierschützer weisen dringend auf das Problem der wachsenden Katzenpopulation hin: Besonders die Lebensbedingungen streunender Katzen, die sich mit den freilaufenden Katzen unkontrolliert vermehren, sind tierschutzrelevant, weil sie von Hunger und Krankheit geprägt sind. Der streunenden und ausgesetzten Tiere hat sich in Herten und Recklinghausen der Verein Aktiver Tierschutz bereits ehrenamtlich angenommen und startet immer wieder Kastrationsaktionen. Die steigen-den Kosten werden zum Teil von den ehrenamtlichen Mitgliedern der Tierschutzorganisation getragen. Bei den Freigängern sollten, unserer Meinung nach, die Halter in die Pflicht genommen werden. Ein ordnungsrechtliches Vorgehen auf Stadtebene ist dabei hilfreich. Entscheidend für die Eindämmung der Katzenpopulation ist eine Kastrationspflicht. Darauf weisen seit Jahren alle Tierschützer und Tierschutzverbände hin. Ziel ist eine Verordnung, nach der die Katzenhalter verpflichtet sind, ihre Tiere mit Freigang kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Bereits weit mehr als 50 Städte haben eine solche Verordnung mittlerweile verabschiedet. Die bisherigen Erfahrungen damit sind positiv. Wir befürworten daher ausdrücklich ein Kastrationsgebot für das Stadtgebiet von Herten. Eine solche Verordnung wäre nicht nur ein Signal, sie dient auch dazu, das Problem der wachsenden Katzenpopulation anzugehen, sie hilft, dass hierdurch entstehende Katzenelend zu mildern und schafft bei den Haltern für diese Problematik ein Bewusstsein. Eine Übernahme der Herforder Verordnung wird von uns empfohlen. Mit freundlichen Grüßen tt Martina Herrmann und Rebecca Kubiakt